Innovation

Neue Anwendungsrichtlinien der Innovationsförderungen (Landesgesetz Nr. 14/2006)

24.01.2024
3 min

Die Landesregierung hat Ende 2023 mit Beschluss Nr. 1038 vom 28. November 2023 die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Nr.14/2006 „Forschung und Innovation“ genehmigt. Wir fassen einige Neuerungen kurz zusammen. 

In der Vergangenheit konnten im selben Projekt sowohl die industrielle Forschung als auch die experimentelle Entwicklung vorgesehen werden. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien müssen diese Bereiche nun getrennt in unterschiedlichen Anträgen eingereicht werden.  

Neu eingeführt wurde die Maßnahme „Vereinfachte Projekte der experimentellen Entwicklung“. Für diese Projekte sind Kosten bis zu 50.000 Euro zugelassen. Der Fördersatz beträgt zwischen 25% bis 45%, abhängig von der Unternehmensgröße. Die Fördermaßnahme „Vorphase für Forschungs- und Entwicklungsprojekte“ wurde abgeschafft.  
Die Fördersätze für „Prozess- und Organisationsinnovation“ wurden für Kleinunternehmen auf 45% und für mittlere Unternehmen auf 35% reduziert. Großunternehmen sind auch weiterhin von dieser Fördermaßnahme ausgeschlossen. 

Die Tagessätze für internes Personal wurden erhöht, wo diese als zulässige Kosten vorgesehen sind. Für Inhaber/-innen und Gesellschafter/-innen gilt, dass maximal 860 Stunden im Jahr zur Förderung zugelassen werden. Start-Ups sind davon ausgenommen. Gesellschafter/-innen von Kapitalgesellschaften müssen mindestens über 15% des Gesellschaftskapitals verfügen, um als internes Personal anerkannt zu werden. 

In der Fördermaßnahme der „Managementsysteme“ werden nun auch Zertifizierungen in den ESG-Bereichen anerkannt: Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Betreffend die Fördermaßnahme für „Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen“ werden in Zukunft nur noch Beratungen und Dienstleistungen von Unternehmen zur Förderung zugelassen, die komplett unabhängig vom antragstellenden Unternehmen sind.  

Die neuen Richtlinien sehen außerdem vor, dass Projekte im Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung Kosten von 399.999,99 € nicht überschreiten dürfen. Projekte ab 400.000 Euro können im Rahmen spezifischer Ausschreibungen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) eingereicht werden.  

Die Förderansuchen werden mit Beginn dieses Jahres online über die E-Government Plattform des Landes MyCivis eingereicht.  

Einen Überblick zu den einzelnen Fördermaßnahmen zum L.G. Nr. 14 findet man unter diesen Link.

Für weitere Information oder konkrete Anfragen steht das Team Funding zur Verfügung. Anfragen via E-Mail an funding(at)idm-suedtirol.com

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