Innovation

Wirtschaftsförderungen des Landes – Update 2024

24.01.2024
3 min

Mit Jahresbeginn wurden die Förderungen des Landes für die Wirtschaft überarbeitet und aktualisiert. Das Land Südtirol hat vier Förderschienen des Landesgesetz Nr. 4/97 zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft für die nächsten drei Jahre bis Ende 2026 bestätigt. Wir fassen einige Neuerungen kurz zusammen. 

Internationalisierung 

Förderfähig ist die Teilnahme an Messen außerhalb des Landes, an digitalen Messen sowie an internationalen Messeveranstaltungen in Südtirol. Der Fördersatz von 50 Prozent bleibt für die ersten zwei Teilnahmen unverändert. Der Fördersatz für Messeteilnahmen ab der dritten Beteiligung beträgt 15 Prozent. Zur Förderung werden Ausgaben für die Platzmiete, die Standmiete, Kosten für Auf- und Abbau des Standes sowie Einschreibe- und Teilnahmegebühren zugelassen. 

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Beratung, Ausbildung, Wissensvermittlung

Die Fördersätze für Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung betragen auch weiterhin 30 Prozent. Diese Tätigkeiten müssen von Unternehmen oder Freiberufler/-innen durchgeführt werden, die eine Ausbildungs- oder Beratungstätigkeit durchführen. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird der ATECO-Kodex kontrolliert. Für Auslandsunternehmen oder Freiberufler/-innen werden die Eintragung in öffentliche Verzeichnisse sowie eventuelle Referenzen überprüft. Neu eingeführt wurde die Förderung von Begleitmaßnahmen zur Entwicklung der Kompetenzen und der Position von Frauen innerhalb des Betriebes im Sinne des Gleichstellungsaktionsplanes Südtirol 2023-2028. 

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Lehrlingsprämie 

Die 2022 eingeführte Lehrlingsprämie wird es weiterhin geben. Die Landesregierung hat die neuen Richtlinien für deren Vergabe genehmigt. Demnach können Unternehmen und Betriebe, die in unterschiedlichen Sektoren Lehrlinge ausbilden, weiterhin mit einer Prämie von 2.000 Euro für jeden Lehrling rechnen, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchläuft. Die Anträge um Lehrlingsprämien können ausschließlich online über den E-Government-Dienst MyCivis des Landes gestellt werden.  

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Elektromobilität  

Mit der Genehmigung der neuen Förderrichtlinien hat die Landesregierung unter anderem die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen besser definiert und die Möglichkeit einer Zahlung mittels Finanzierungsplan vorgesehen. 

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Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen – Ausschreibung 2024 

Unternehmen bis 49 Mitarbeiter der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen können einen Beitrag für betriebliche Investitionen beantragen.  Förderfähig sind Investitionen in Einrichtung, Hardware, Software, Maschinen und Geräte. Die Beihilfe wird in Form eines Verlustbeitrags in Höhe von 20% gewährt. Der Beitrag ist nicht mit anderen Förderungen wie z. B. „Nuova Sabatini“ kumulierbar. 

Die Auswahl der Anspruchsberechtigten erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren. Es kann nur ein Beitragsantrag pro Unternehmen online übermittelt werden. Die Ausschreibung ist bis zum 30. April 2024 geöffnet. 

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Für weitere Information oder konkrete Anfragen steht das Team Funding zur Verfügung. Anfragen via E-Mail an funding(at)idm-suedtirol

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