Internationalisierung

Brexit – was ändert sich 2022?

28.02.2022
2 min

Großbritannien ist seit fast zwei Jahren nicht mehr Teil der Europäischen Union. Nach langen Übergangsphasen sind mit 1. Januar einige Regelungen für die Wareneinfuhr aus der EU geändert worden. Weitere Neuerungen stehen Mitte 2022 bevor. Aus diesem Grund haben wir vor Kurzem eine Informationsveranstaltung organisiert, um die teilnehmenden Südtiroler Unternehmen, die ins Vereinigte Königreich exportieren wollen, bestens auf die Änderungen vorzubereiten. Dabei wurden die neusten Entwicklungen beim Brexit vorgestellt, vor allem in Bezug auf die verschärften Zollregelungen, die viele Unternehmen erwarten werden. Außerdem hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich über wichtige Themen wie Steuerrecht, Verträge, Transport und Logistik, Markteintritt, und unsere Dienstleistungen rund um Internationalisierung zu informieren.

Zu den Neuerungen, die 2022 in Kraft treten, gehört, dass das vereinfachte Einfuhrverfahren nicht mehr genutzt werden kann. Einfuhranmeldungen sind ab 2022 nicht mehr später nachholbar, sondern muss direkt bei der Einfuhr erledigt werden. Außerdem müssen verschiedene Erzeugnisse wie tierische Lebensmittel oder bestimmte Pflanzen vorab über eine eigene IT- Anwendung angemeldet werden. Ab Juli wir zusätzlich dazu noch eine Veterinärbescheinigung bzw. ein Pflanzengesundheitszeugnis notwendig werden. Änderungen gibt es dabei auch bei der Erklärung zum Ursprungsland der ausgeführten Produkte.

Trotzdem lohnt es sich für Unternehmen, den Markt Großbritannien zu nutzen. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 hat Südtirol Waren im Wert von über 96 Millionen Euro nach Großbritannien exportiert. Damit das auch weiterhin gelingt, unterstützen wir die Südtiroler Unternehmen bestmöglich.

Weitere Änderungen zum Handelsabkommen sollen bereits 2023 in Kraft treten.

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