Innovation
Überblick zu den Förderungen des Landes für Unternehmen in Südtirol
Die Autonome Provinz Bozen fördert Unternehmen mit verschiedene Landesgesetzen. Hier ein Überblick. Grundsätzlich unterscheidet man Wirtschaftsförderungen, Förderungen für Genossenschaften und Innovationsförderungen.
Wirtschaftsförderungen
Maßnahmen zur Förderung von Weiterbildung, Beratung und betriebliche Investitionen
Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung sowie Freiberufler und Selbstständige, können Förderungen für Beratungen, Wissensvermittlung und Internationalisierung beantragen. Dazu gehören beispielsweise Ausbildungsvorhaben von Gesellschaftern und Mitarbeitern, strategische Unternehmensberatungen und die Teilnahme an internationalen Messen. Diese Förderungen werden über das Landesgesetz Nr.4/97 zur Verfügung gestellt. Beantragt werden müssen sie bis Ende September.
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Über das Landesgesetz Nr.4/97 wird auch die Ausschreibung für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen abgewickelt. Kleinunternehmen haben über diese Ausschreibung die Möglichkeit, eine Förderung für Investitionen in Maschinen, Anlagen, Geräte sowie Soft- und Hardware zu beantragen. Diese Ausschreibung fand in den letzten Jahren immer im Frühling statt und war nur für einen begrenzten Zeitraum geöffnet. Von dieser Ausschreibung abgesehen, sind keine Förderungen für betriebliche Investitionen vorgesehen.
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Genossenschaften
Förderungen für Neugründungen, Investitionen, Revisionskosten, Reorganisationen
Genossenschaften sind von einigen der oben genannten Wirtschaftsförderungen ausgeschlossen. Das Land sieht für Genossenschaften eigene Förderungen vor, die das Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens verwaltet. Gefördert werden unter anderem die Neugründung einer Genossenschaft, Revisionskosten, Beratungen, Betriebsreorganisationen und vieles mehr.
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Innovation
Förderungen für die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse
Unternehmen aller Sektoren, die an innovativen Produkten oder Dienstleistungen forschen oder diese entwickeln, können Innovationsförderungen des Landes beantragen. Gleiches gilt für Unternehmen, die Organisations- und Prozessinnovation implementieren, gewerbliche Schutzrechte anmelden oder Zertifizierungen durchführen. Diese Förderungen des Landesgesetzes Nr.14/2006 können das ganze Jahr über beantragt werden.
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Für alle Förderungen gilt, dass das Fördergesuch vor Tätigkeits- oder Projektbeginn eingereicht werden muss, bevor Kosten entstehen. Unser Team Funding steht mit kostenlosen Beratungen zu den verschiedenen Förderungen des Landes zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen, was bei der Antragstellung zu beachten ist und begleiten Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen. Auch im Laufe des Projektes und bei der finalen Abrechnung der Projektkosten steht Ihnen unser Funding Team zur Seite.
Fragen und Terminanfragen können gerne an die folgende E-Mail Adresse geschickt werden: funding(at)idm-suedtirol.com