Im Rahmen des Projekts CEFoodCycles fand am 20. Juni 2025 ein hochkarätig besetztes Virtual Meeting statt. Ziel war es, Unternehmen praxisrelevantes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Upcycling-Prozessen und Umweltwerbung („Green Claims“) zu vermitteln. Als Referent eingeladen war Luca Galizia, Rechtsanwalt bei Keller & Heckman in Brüssel, spezialisiert auf Agrar-, Lebensmittel-, Verpackungs- und Handelsrecht.
Sein Vortrag – entwickelt als Teil des Weiterbildungsmaterials für Unternehmen – trug den Titel:
„Upcycling von Lebensmittelnebenprodukten und Green Claims in der EU-Gesetzgebung“.
Nebenprodukt oder Abfall? – Eine rechtliche Gratwanderung
Galizia führte durch die komplexe Unterscheidung zwischen Lebensmittelabfällen und Nebenprodukten. Entscheidend ist: Ein Stoff gilt nur dann nicht als Abfall, wenn seine Weiterverwendung gesichert, rechtlich zulässig und gesundheitlich unbedenklich ist. Diese Einschätzung beeinflusst maßgeblich, ob ein Stoff upgecycelt – also in neue Produkte umgewandelt – werden darf.
Besondere Aufmerksamkeit widmete Galizia den tierischen Nebenprodukten, die eigenen, strengen Verordnungen unterliegen. Je nach Risikokategorie (1–3) variieren die Anforderungen für Sammlung, Transport, Verarbeitung und mögliche Verwertung, z. B. als Futtermittel oder Kosmetikrohstoff.
Innovation trifft Regulierung: Upcycling und Novel Foods
Anhand von Fallbeispielen – wie hydrolysiertes Eiweiß aus Brauereiabfällen – zeigte Galizia auf, wie innovative Prozesse regulatorisch eingeordnet werden müssen. Sobald ein Nebenprodukt neuartig verarbeitet wird oder bisher nicht für den menschlichen Verzehr genutzt wurde, greift die Novel Food-Verordnung. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung wird hier zur strategischen Notwendigkeit.
„Green Claims“: Zwischen Marketing und Verbraucherschutz
Ein zweiter zentraler Teil des Vortrags widmete sich der rechtssicheren Kommunikation von Nachhaltigkeitsversprechen. Mit der neuen Empowering Consumers Directive (2024/825/EU) und der geplanten Green Claims Directive schärft die EU ihren Kurs gegen Greenwashing.
Unternehmen, die z. B. mit Aussagen wie „klimaneutral“ oder „recycelt“ werben, müssen künftig wissenschaftliche Nachweise, unabhängige Zertifizierungen und transparente Bewertungsprozesse vorlegen. Besonders risikobehaftet sind pauschale Begriffe, nicht zertifizierte Labels oder übertriebene Aussagen, etwa wenn nur ein Teilaspekt eines Produkts umweltfreundlich ist.
Fazit: CEFoodCycles fördert rechtssicheres Handeln in der Kreislaufwirtschaft
Mit dem Vortrag von Luca Galizia hat das Projekt CEFoodCycles einen wichtigen Baustein für den Wissenstransfer in der Lebensmittelbranche geschaffen. Unternehmen, die auf Upcycling setzen und Nachhaltigkeit kommunizieren möchten, erhalten durch solche Formate nicht nur Orientierung, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen, um rechtssicher, transparent und glaubwürdig zu agieren.
Kontakt bei rechtlichen Fragen:
📍 Luca Galizia, Keller & Heckman LLP, Avenue Louise 54, Brüssel
📧 galizia@khlaw.com